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Geprüfte Schutz-& Sicherheitskraft (GSSK)

Eine geprüfte Schutz- & Sicherheitskraft (GSSK) gewährleistet die Sicherheit von Personen und schützt Werte, Objekte & Anlagen. Bei der GSSK handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz.
 
Voraussetzungen:

  • mind. 24 Jahre alt
  • 2 Jahre Berufserfahrung & eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • 5 Jahre Berufserfahrung, wenn keine Berufsausbildung vorhanden 

Sachkunde gem. §34a GewO

Der Erwerb dieses Nachweises ist durch §34a GewO vorgeschrieben, wenn Leben und Eigentum fremder Personen, bewacht werden sollen und diese Aufgaben als Arbeitnehmer oder als Unternehmer übernommen werden.

Voraussetzungen:

  • mind. 18 Jahre alt
  • eintragungsfreies Führungszeugnis
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Waffensachkunde (§ 7 WaffG)

Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen & Munition den Nachweis der Sachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG) erbracht werden.

Voraussetzungen:

  • mind. 18 Jahre alt
  • eintragungsfreies Führungszeugnis
  • Eignung gem. Waffengesetz

 

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